

Der Nationalpark De Hoge Veluwe (im Folgenden NP De Hoge Veluwe genannt) wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Park. Um Ihr eigenes Vergnügen und das anderer nicht zu
beeinträchtigen, gelten folgende Parkregeln, die jeder Besucher zu beachten hat. Die folgenden
Artikel gelten nicht für das Kröller-Müller Museum und den Skulpturengarten. Das Kröller-Müller Museum und der Skulpturengarten hantieren eigene Zutrittsregeln.
Art. 1 VERKEHR
1. Im Park gelten die gleichen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen wie auf öffentlichen Straßen.
Unter Berücksichtigung des Folgenden:
a. Motorisierter Verkehr ist nur auf befestigten Straßen erlaubt; Parken nur auf Parkplätzen und an
Straßenrändern. Wo ein Rand nicht deutlich auf dem Gelände zu erkennen ist, gilt ein Streifen von 5
Metern Breite als Straßenrand.
b. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 40 km/h.
c. Radfahren abseits der befestigten Radwege und Straßen ist verboten.
d. Spazieren gehen ist überall im Park erlaubt, außer in den Ruhegebieten für das Hochwild.
e. Reiter dürfen keine ausgeschilderten Wander- und Radwege sowie befestigte Wege benutzen. Für
sie gibt es ausgeschilderte Reitwege und Straßenränder. Es ist ihnen auch erlaubt, auf dem Gelände
umherzustreifen, außer in den Ruhegebieten für das Hochwild.
f. Gespanne sind nur auf befestigten Straßen und Reitwegen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass große
Teile der Reitwege für Gespanne ungeeignet sind.
2. Um Staus zu vermeiden, ist den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten. Sollten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln und/oder Anweisungen halten, dann ist die Stichting berechtigt, Ihren Wagen auf Ihr Risiko und Ihre Kosten aus dem Park zu entfernen.
3. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Auto abgeschlossen ist und Sie keine Wertsachen darin
zurücklassen? Die Stichting haftet nicht für Diebstahl aus oder Beschädigungen an Ihrem Auto.
Art. 2 DER ZUTRITT
1. Der Aufenthalt im Park und die Nutzung seiner (Freizeit-) Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
2. Die Öffnungszeiten des Parks sind an den Eingängen angegeben. Zutritt zum Park wird bis eine Stunde vor Schließung gewährt. Der Park darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarte ist nur am Tag der Abgabe oder für die darauf genannte Zeit gültig.
3. Jeder Besucher muss die Eintrittskarte während seines Aufenthalts im Park bei sich tragen und diese auf Bitte eines Parkmitarbeiters vorzeigen können.
4. Während des Aufenthalts im Park muss sich der Besucher entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den für die Art der besuchten Aktivität geltenden Regeln verhalten.
5. Müll muss in den Mülleimern im Park deponiert beziehungsweise mitgenommen werden.
Art. 3 SICHERHEITS- UND ANDERE VERHALTENSREGELN
1. Es ist verboten, Tiere zu füttern oder mit Futter anzulocken.
2. Es ist verboten, Pflanzen, Zweige, Blumen, Moos, Kräuter, lebende oder tote Tiere, Geweihteile usw. mitzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird umgehend Anzeige bei der Polizei erstattet.
3. Den Anweisungen der Parkmitarbeiter ist Folge zu leisten. Dies dient Ihrem eigenen Interesse und dem anderer Besucher.
4. Hunde sind willkommen, müssen aber angeleint bleiben. In den Gebäuden sind Hunde nicht erlaubt.
5. Andere (Haus-) Tiere, außer Hunden und Pferden, sind nicht erlaubt.
6. Sie müssen den Feuerschutzbestimmungen und -kennzeichnungen Folge leisten. Bei lang anhaltender Trockenheit darf in der Natur nicht geraucht werden. Es ist verboten, im Park Feuer zu machen. In allen Gebäuden gilt Rauchverbot.
7. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder Gegenständen, die eine Gefahr für andere sein können, ist während Ihres Besuchs im Park untersagt.
8. Lärmbelästigung, insbesondere durch die hörbare Nutzung von Radios, Kassettenrekordern und anderer Musikgeräte ist nicht erlaubt.
Art. 4 AUFSICHT
1. Eltern oder Begleiter von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und haftbar. Lehrkräfte und Begleiter von Gruppen sind für das Verhalten der von ihnen begleiteten Gruppenmitglieder verantwortlich und haftbar.
2. Schulgruppen und Teile von Schulgruppen müssen bei ihrem Besuch im Park immer von einer oder mehreren Aufsichtspersonen begleitet werden. Dies gilt auch für Besuche in allen Gebäuden.
3. Bei der Nutzung der (Freizeit-) Einrichtungen muss den Anweisungen/ Nutzungsregeln, die auf den Schildern stehen oder von Parkmitarbeitern gegeben werden, Folge geleistet werden.
4. Personen, die unter Einfluss von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln stehen oder die Ordnung stören, kann der Zutritt verweigert werden.
Art. 5 HAFTUNG UND SCHADEN
1. Schaden, der von Ihnen verursacht wurde, müssen Sie vor dem Verlassen des Parks im Büro, dem Besucherzentrum oder an einem der Eingänge melden, oder innerhalb von 72 Stunden schriftlich der Direktion des Parks mitteilen.
2. Besucher, die im Park oder an seinem Eigentum Schaden verursachen, sind für die
Wiederinstandsetzung oder den Ersatz, sowie auch für alle Folgeschäden haftbar.
3. Der NP De Hoge Veluwe haftet nur für von dem Besucher erlittenen Schaden oder dem Besucher zugefügte Verletzungen, wenn diese direkt und ausschließlich Folgen der Organisation oder groben Schuld der Stichting und/oder Parkmitarbeiter sind. 4. Für Schaden an Fahrzeugen der Besucher ist der NP De Hoge Veluwe nie haftbar, es sei denn, dass dieser Schaden aus einer ernsten Unzulänglichkeit resultiert, die dem NP De Hoge Veluwe zuzuschreiben ist.
5. Der Park wird so sorgfältig wie möglich unterhalten. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie weniger erfreuliche Dinge antreffen oder dass Sie Verbesserungsvorschläge haben. Ist dies der Fall, dann bittet die Stichting Sie, dieses den Mitarbeitern im Besucherzentrum zu melden bzw. das dort und an jedem der drei Parkeingänge erhältliche (Beschwerde-) Formular auszufüllen und direkt abzugeben oder zuzuschicken.
Art. 6 WERBUNG UND VERKAUF
1. Werbung, Dienstleistungen (inklusive des Haltens von Workshops u. Ä.) und/oder der Verkauf von Artikeln auf dem Gelände des NP De Hoge Veluwe ist ohne schriftliche Zustimmung der Direktion nicht erlaubt.
2. Gewerbliches Fotografieren und/oder Filmen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Direktion erlaubt.
3. Auch außerhalb des Parks ist der Gebrauch des Namens De Hoge Veluwe und Jachthuis Sint Hubertus und der damit verbundenen Marken nur nach schriftlicher Zustimmung der Direktion erlaubt.
Art. 7 VERWEISUNG
1. Die Parkmitarbeiter mit einer Anstellung als Buitengewoon Opsporing Ambtenaar
(außerordentlicher Ordnungshüter) sind berechtigt, Personen, die sich nicht an die Parkregeln halten, (die Nutzung der betroffenen Einrichtung zu verweigern und/oder sie) des Parks zu verweisen, ohne dass derjenige, der verwiesen wurde, ein Recht auf Schadenersatz hat. Dabei kann die Karte, auf deren Basis dem Betroffenem Zutritt zum Park gewährt wurde, eingezogen werden.
2. Die Direktion des Parks ist befugt, Personen, die die Parkregeln missachtet haben, den weiteren Zutritt zum Park zu untersagen. Wenn dies mündlich geschieht, folgt danach eine schriftliche Bestätigung. Dabei wird gegebenenfalls angegeben, für welche Zeitspanne dies gilt.
Art. 8 FUNDSACHEN
1. Von dem Besucher im Park gefundene Gegenstände müssen im Besucherzentrum oder an einem der drei Eingänge abgegeben werden.
2. Der NP De Hoge Veluwe unternimmt alles, um den Eigentümer/Berechtigten der Fundsache aufzuspüren und hält in diesem Sinne regelmäßig Kontakt mit der örtlichen Polizei in Ede. Fundsachen, deren Abgabe nach drei Monaten Sicherheitsverwahrung im NP De Hoge Veluwe nicht erbeten und deren Eigentümer oder Berechtigter nicht ermittelt wurde, werden vom NP De Hoge Veluwe nach Befund behandelt. Der Eigentümer oder Berechtigte einer Fundsache kann die Gegenstände selbst abholen oder sie sich per Nachnahme zusenden lassen. In beiden Fällen ist der Eigentümer oder Berechtigte dazu verpflichtet, sich auf Verlangen ordentlich zu legitimieren.
Art. 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Während Ihres Besuchs im Park ist es nicht erlaubt:
a. etwas zu beschädigen und/oder zu entfernen.
b. Tiere zu beunruhigen.
c. sich in oder auf das Wasser zu begeben und/oder zu angeln.
d. außerhalb des Naturcampingplatzes des NP De Hoge Veluwe zu zelten.
e. Es ist nicht erlaubt, Weiße Fahrräder, geliehene Fahrräder, Lastenfahrräder usw. außerhalb des Parkgeländes mitzunehmen.
2. Ohne schriftliche Zustimmung des NP De Hoge Veluwe ist es nicht erlaubt:
a. Buden, Strandzelte, Windschutz, Wohnmobile und Zelte usw. auf dem Gelände der Stichting aufzubauen.
b. zu grillen. Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung nur auf der Picknickwiese in der Nähe des Landschaftsgartens und an den dafür angegeben Stellen gegeben werden kann.
Hoenderloo, April 2008