Parkordnung

Die Regeln des Parks

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Parkordnung

(allgemeine Geschäftsbedingungen)

Begriffsbestimmungen

  • Aktivitäten: Aktivitäten im Park, die von De Hoge Veluwe organisiert und gegen Entgelt angeboten werden, wie Führungen, Exkursionen, Wanderungen und Radtouren, sowohl mit als auch ohne Betreuung durch einen Führer, Veranstaltungen wie Konzerte und Märkte sowie die Lieferung von Speisen auf Bestellung
  • Besucher: Besucher des Parks
  • Verbraucher: jede natürliche Person, die zu anderen als beruflichen oder gewerblichen Zwecken handelt
  • De Hoge Veluwe: der Verein "Stichting Het Nationale Park De Hoge Veluwe", Apeldoornseweg 250, 7351 TA Hoenderloo (Telefon: 0031 55 - 83 30 833, Registernummer: 41151066, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL0029.75.671.B.01)
  • Eintrittskarte: jedes Ticket, Billet und/oder anderer Ausweis, der den Zugang zum Park erlaubt, darunter ein E-Ticket, ein Boca-Ticket, Voucher und Abonnements (Beschützerkarte oder Jahreskarte)
  • Der Park: das Gelände des Vereins "Stichting Het Nationale Park De Hoge Veluwe" einschließlich sämtlicher dort vorhandener Gebäude und Bauten, die Eigentum von De Hoge Veluwe sind
  • Bewirtungsleistung: die Ausgabe von Speisen und Getränken und/oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Arealen mit allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten
  • Bewirtungsvertrag: ein Vertrag zwischen De Hoge Veluwe und einem Gast über die entgeltliche Erbringung einer Bewirtungsleistung für den Gast
  • Gast: ein Kunde und/oder Besucher, der eine Bewirtungsleistung in Anspruch nimmt oder dies beabsichtigt
  • No-show: die Nichtinanspruchnahme einer auf Grund des geschlossenen Bewirtungsvertrags zu erbringenden Bewirtungsleistung, ohne dass der Bewirtungsvertrag rechtsgültig storniert wurde
  • Umsatzgarantie: die schriftliche Erklärung eines Gasts, dass De Hoge Veluwe im Rahmen des Bewirtungsvertrags mindestens einen bestimmten Umsatz erzielt
  • Pfad: jeder andere Weg, der von oder für De Hoge Veluwe angelegt wurde, unbefestigt ist, für die Durchleitung von Fahrzeug- oder Personenverkehr dient und auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten eingezeichnet ist
  • Fahrradreparaturwerkstatt: die im Zentrum des Parks gelegene Werkstätte
  • Buchungsbeleg: jeder Beleg, der zur Teilnahme an Aktivitäten und/oder zur Nutzung eines Produkts berechtigt, das für die Benutzung im Park gemietet werden kann
  • Buchungswert: der Gesamtwert der Buchung (einschließlich Mehrwertsteuer) gemäß dem Bewirtungsvertrag, wie dieser dem Gast mitgeteilt wurde und/oder in dem von dem Gast akzeptierten Angebot aufgeführt ist
  • Mietobjekte: Fahrräder, GPS-Geräte, iPads, Unterrichtspakete und sonstige Gegenstände, die im Park eventuell gemietet werden können
  • Befestigter Verkehrsweg: von oder für De Hoge Veluwe angelegter Weg aus Steinen, Beton oder Asphalt, der für die Durchleitung von Fahrzeug- oder Personenverkehr dient und auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten eingezeichnet ist
  • Weiße Fahrräder: die von De Hoge Veluwe zur Verfügung gestellten weißen Fahrräder, die von Besuchern unentgeltlich genutzt werden dürfen

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Zweck der Parkordnung ist es, die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Parks zu gewährleisten und das (vertragliche) Verhältnis mit Besuchern zu regeln.
  2. Beim Verkauf von Eintrittskarten, bei der Vermietung von Mietobjekten, bei der Buchung von Aktivitäten und beim Abschluss von Bewirtungsverträgen (auch in kombinierter Form) wird die Anwendbarkeit dieser Parkordnung von dem Besucher ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert. Diese Parkordnung liegt an den Eingängen, an denen Eintrittskarten erworben, Mietverträge geschlossen und/oder Aktivitäten gebucht werden können, zur Einsichtnahme aus. Erfolgt der Kauf von Eintrittskarten, der Abschluss von Mietverträgen und/oder die Buchung Aktivitäten über das Internet, so muss die Anwendbarkeit dieser Parkordnung akzeptiert werden.
  3. Mit Betreten des Parks akzeptiert der Besucher die Anwendbarkeit der vorliegenden Parkordnung und ist der Besucher zur genauen Einhaltung sämtlicher Vorschriften sowie der von den Mitarbeitern von De Hoge Veluwe gegebenen Anweisungen verpflichtet.
  4. In Bezug auf in dieser Parkordnung nicht vorgesehene Fälle und/oder Situationen behält sich De Hoge Veluwe das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich Zusatzbestimmungen aufzustellen, die von den Besuchern einzuhalten sind.
  5. Dem Geltungsbereich der Parkordnung unterliegen auch alle (juristischen) Personen, derer sich De Hoge Veluwe bei der Erfüllung von Verträgen mit dem Besucher bedient.

Artikel 2 Allgemeines

  1. Das Betreiben von Werbung, die Durchführung von Meinungsumfragen, Zählungen und Spendensammlungen sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Park ist nur dann gestattet, wenn dies von der Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe schriftlich genehmigt worden ist.
  2. Die explizite Verbreitung von (religiösen) Weltanschauungen und/oder die Veranstaltung von Demonstrationen im Park ist nur dann gestattet, wenn dies von der Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe schriftlich genehmigt worden ist.
  3. Während des Parkaufenthalts hat sich der Besucher im Einklang mit den allgemeinverbindlichen Vorschriften, der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den für die besuchte Aktivität geltenden Anstandsregeln zu verhalten.
  4. In den Gebäuden und auf der Terrasse des Parkrestaurants ist das Rauchen nicht erlaubt; davon ausgenommen sind die entsprechend gekennzeichneten Bereiche.
  5. Die Benutzung von Drohnen ist nur dann gestattet, wenn dies von der Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe zuvor schriftlich genehmigt worden ist.
  6. Foto- und Filmaufnahmen sind erlaubt, wenn diese zu privaten Zwecken gemacht werden.
  7. Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial, in dem der Park vorkommt, ist nur dann gestattet, wenn dies von der Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe zuvor schriftlich genehmigt worden ist.
  8. Es kann sein, dass Besucher fotografiert oder gefilmt werden. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, dieses Material für Veröffentlichungen zu verwenden, wobei das in den Niederlanden geltende Recht am eigenen Bild gewahrt bleibt.
  9. Die mutwillige Ruhestörung und der nach dem Urteil von De Hoge Veluwe hörbare Gebrauch von Radios, Rekordern und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Kommt es zu mutwilliger Ruhestörung, so ist das Personal von De Hoge Veluwe befugt, den Tonträger vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.
  10. Die Mitnahme eigener Speisen in die Gaststätteneinrichtungen ist nicht gestattet. Eigene Speisen dürfen nur in den diesbezüglich gekennzeichneten Bereichen verzehrt werden.
  11. Außerhalb des Parks ist die Benutzung der Namen "De Hoge Veluwe" und "Jachthuis Sint Hubertus" sowie der damit verbundenen Marken nur dann gestattet, wenn dies von der Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe schriftlich genehmigt worden ist.
  12. Es ist Besuchern während des Parkbesuchs nicht gestattet:
    1. Tiere zu beunruhigen;
    2. sich ohne Genehmigung in oder auf das Wasser zu begeben und/oder zu angeln;
    3. außerhalb des Naturcampingplatzes von De Hoge Veluwe zu zelten; und
    4. Weiße Fahrräder und Mietobjekte, die De Hoge Veluwe gehören oder dessen Eigentum sind, aus dem Park mitzunehmen.
  13. Ohne die schriftliche Genehmigung von De Hoge Veluwe ist es nicht gestattet:
    1. Verkaufsstände, Strandzelte, Windschutze, Wohnmobile und Zelte auf Flächen von De Hoge Veluwe aufzustellen, und
    2. zu grillen. Eine Grillerlaubnis wird nur für die entsprechend gekennzeichneten Bereiche erteilt.

Artikel 3 Zugang

  1. Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr. De Hoge Veluwe haftet grundsätzlich nicht für eventuelle Schäden.
  2. Der Zugang zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den dafür vorgesehenen Eingängen gestattet.
  3. Der Nachdruck und Verkauf von sowie der Handel mit Eintrittskarten, Rabattgutscheinen und Ähnlichem ist verboten. Derartige Fälle werden der Polizei gemeldet.
  4. Abonnementausweise und andere, vergleichbare Dokumente dürfen nicht von Dritten benutzt, gehandelt und/oder weiterverkauft werden.
  5. Die Eintrittskarte muss während des Parkaufenthalts auf Verlangen eines unserer Mitarbeiter vorgezeigt werden können.
  6. Zwecks Identifizierung muss im Rahmen einer Abonnementkontrolle auf Verlangen von De Hoge Veluwe Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen oder andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke vorübergehend abgesetzt werden. Dabei wird der persönliche Lebensbereich respektiert.
  7. Für Teile des Parks kann zusätzliches Eintrittsgeld verlangt werden.
  8. Die Eintrittskarte ist nur am Ausgabetag beziehungsweise während des darauf angegebenen Zeitraums gültig. Die Gültigkeitsdauer der Eintrittskarte für eine bestimmte Uhrzeit und/oder ein bestimmtes Datum kann nicht verlängert werden.
  9. Wird von der Eintrittskarte kein (vollständiger) Gebrauch gemacht, so findet keine Rückerstattung statt.
  10. Eintrittskarten und/oder Abonnements bleiben Eigentum von De Hoge Veluwe. Sie können eingezogen werden, wenn sich ihr Besitzer unangemessen benimmt oder gegen diese Parkordnung verstößt.
  11. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und Betreuung eines Erwachsenen betreten. Eltern oder Betreuer von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und können darauf angesprochen werden. Lehrkräfte und Gruppenbetreuer sind für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Gruppenmitglieder verantwortlich und können darauf angesprochen werden.
  12. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Einzäunungen zu klettern.
  13. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, die Öffnungstage und/oder Öffnungszeiten im Verlauf der Saison zu ändern.
  14. De Hoge Veluwe ist befugt, eine Parkattraktion oder einen Parkbereich zu schließen, ohne dass die Besucher deswegen Anspruch auf Erstattung haben.
  15. Es ist verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die sich auf dem im Park gelegenen Campingplatz aufhalten und über ein gültiges Übernachtungsticket verfügen. Der Zugang zum Park wird bis eine Stunde vor Öffnungsschluss gewährt.
  16. Aus Sicherheitsgründen behält sich De Hoge Veluwe das Recht vor, den Parkzugang bei großem Besucherandrang einzuschränken.
  17. Schülergruppen und Teile von Schülergruppen müssen bei ihrem Parkbesuch immer von einem oder mehreren Betreuern begleitet werden. Das gilt auch für den Besuch sämtlicher Gebäude im Park. Für Besuche dieser Art gilt die Schülergruppenbesuchsordnung (einsehbar unter https://www.hogeveluwe.nl/nl/over-het-park/reglement-park/reglement-scholen).

Artikel 4 Verkehr und Parken

  1. Im Park und auf den dazugehörigen Parkplätzen gelten die Verkehrsvorschriften des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes von 1994 sowie die damit verbundenen Bestimmungen. Um Verkehrsstörungen zu vermeiden, ist den Anweisungen von Mitarbeitern von De Hoge Veluwe Folge zu leisten. Werden die Verkehrsvorschriften und/oder Anweisungen von Mitarbeitern von De Hoge Veluwe nach dem Urteil von De Hoge Veluwe nicht oder nur unzureichend eingehalten, so hat De Hoge Veluwe das Recht, dem (Kraft-)Fahrzeug des Besucher die Einfahrt zum Parkplatz von De Hoge Veluwe zu verweigern oder aber das Fahrzeug für Rechnung und Gefahr des Besuchers von dem Parkplatz zu entfernen.
  2. Autos und Motorräder müssen entweder auf dem parkeigenen Parkplatz in den entsprechend gekennzeichneten Parkflächen oder an der Straßenböschung geparkt werden. Wo die Böschung nicht eindeutig von dem umgebenden Gelände abgesetzt ist, gilt ein fünf Meter breiter Streifen entlang der Straße als Böschung. Fahrräder und Mopeds sind im Fahrradunterstand abzustellen. Das Parken erfolgt auf alleinige Gefahr des Fahrzeugbesitzers. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden.
  3. Motorisierter Verkehr ist nur auf den befestigten Verkehrswegen gestattet.
  4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 Stundenkilometer. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 40 Stundenkilometer.
  5. Es ist verboten, abseits befestigter Verkehrs- und Radwege mit dem Fahrrad zu fahren.
  6. Spaziergängern und Radfahrern wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, keinen Gebrauch von den befestigten Verkehrswegen zu machen, auf denen auch Autos fahren dürfen.
  7. Zu Fuß darf man sich im Park nur auf befestigten Verkehrswegen und auf Pfaden fortbewegen. Die markierten Ruhebereiche für das Großwild dürfen nicht betreten werden.
  8. Reiter dürfen die Pfade und die Böschungen der befestigten Verkehrswege nutzen. Die markierten Ruhebereiche für das Großwild dürfen nicht betreten werden.
  9. Pferdegespanne sind nur auf den befestigten Verkehrswegen und den Reitwegen gestattet. Große Teile der markierten Reitwege sind für Pferdegespanne ungeeignet.

Artikel 5 Sicherheit und Haftung

  1. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen der Besucher, die bei einem Besuch im Park (einschließlich der in dem Park gelegenen Gaststätten sowie durch den Gebrauch von (technischen) (Hilfs-)Mitteln (wie Apps), die von De Hoge Veluwe zur Verfügung gestellt wurden) oder im Anschluss an einen Parkbesuch entstanden sind, sofern die Ursache nicht vorsätzliches oder bewusst leichtsinniges Verhalten seitens De Hoge Veluwe ist. Ebenso wenig haftet De Hoge Veluwe für Folgeschäden einschließlich Betriebsunterbrechung und Einkommensausfall. Sofern sich De Hoge Veluwe nicht erfolgreich auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen kann, gilt für die Haftung von De Hoge Veluwe ein Höchstbetrag in Höhe jener Summe, die im jeweiligen Fall auf Grund der Haftpflichtversicherung gezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung von De Hoge Veluwe.
  2. Abfälle müssen in den im Park aufgestellten Mülleimern oder -behältern deponiert oder mitgenommen werden.
  3. Besucher müssen Gegenstände, die sie auf dem Gelände finden, beim Museonder/Besucherzentrum oder an einem der drei Parkeingänge an Mitarbeiter von De Hoge Veluwe abgeben.
  4. Jeder Diebstahl wird der Polizei gemeldet.
  5. Ein Besucher haftet für sämtliche Schäden, die De Hoge Veluwe und/oder Dritten als Folge seiner Handlungen oder Unterlassungen entstehen (unabhängig davon, ob diese im Einklang mit dieser Parkordnung sind), sowie ferner für sämtliche Schäden, die von Tieren, von Substanzen und/oder von Gegenständen verursacht werden, die unter der Verfügung oder der Aufsicht des Halters stehen. Betreuer sind für die Personen verantwortlich, die unter ihrer Betreuung den Park besuchen. Betreuer haften für Schäden, die von den unter ihre Betreuung gestellten Personen verursacht werden. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Besucher nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offenkundig unangemessen ist.
  6. Anweisungen von Mitarbeitern von De Hoge Veluwe ist jederzeit Folge zu leisten.
  7. Das Tragen und/oder die Mitnahme von Waffen oder anderen, nach dem Urteil von De Hoge Veluwe gefährlichen Gegenständen ist verboten. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, deren Besitzer, gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei, des Parks zu verweisen.
  8. Besuchern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgift stehen, mit Rauschgift handeln oder im Besitz von Rauschgift sind oder die nach dem Urteil von De Hoge Veluwe auf andere Weise die Ordnung stören, kann der Zugang zum Park verweigert oder verboten werden, ohne dass dabei Anspruch auf Erstattung besteht.
  9. Gewalttätigkeiten und/oder Zerstörungen, körperliche Gewalt oder Beschimpfung oder aber sonstiges, nach dem Urteil von De Hoge Veluwe unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und/oder dem Personal von De Hoge Veluwe werden nicht toleriert. Besucher, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden des Parks verwiesen.
  10. Wenn ein Besucher eine Gefahrensituation und/oder einen Schaden beobachtet, muss er dies so rasch wie möglich einem der Mitarbeiter von De Hoge Veluwe melden. Auch für den Fall, dass der Besucher selbst einen Schaden verursacht, muss dies vor Verlassen des Parks einem der Mitarbeiter von De Hoge Veluwe gemeldet werden.
  11. Besucher haben sich an die Brandschutzvorschriften und -beschilderungen zu halten. Es ist verboten, Feuer anzuzünden. Bei anhaltender Dürre darf in der Natur nicht geraucht werden.
  12. De Hoge Veluwe weist Besucher hiermit darauf hin, dass zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Besucher und von De Hoge Veluwe eine Kameraüberwachung stattfinden kann.
  13. Es ist verboten, Tiere zu füttern oder mit Futter anzulocken.
  14. Es ist verboten Pflanzen, Pilze, Zweige, Blumen, Moos, Gewächse, lebende oder tote Tiere, Geweihstangen und andere natürliche Gegenstände mitzunehmen. Verstöße gegen dieses Verbot werden unverzüglich der Polizei gemeldet.

Artikel 6 Benutzung von Einrichtungen

  1. Die Benutzung von Attraktionen, Einrichtungen und/oder Spielgeräten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Sofern nicht anders angegeben, stehen die Attraktionen und sonstigen Einrichtungen dem Besucher zur Verfügung. Wo dies angegeben ist, wird für die Benutzung eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  3. Bei der Benutzung von Attraktionen und sonstigen Einrichtungen ist den auf den Schildern angegebenen und/oder von den Mitarbeitern von De Hoge Veluwe erteilten Anweisungen und Benutzungsvorschriften Folge zu leisten.
  4. Für einige Attraktionen können Einschränkungen in Bezug auf die Benutzung gelten; beispielsweise können Körpergröße oder Alter an ein Minimum oder Maximum gebunden sein. Sollte sich ein Besucher nicht an die Anweisungen oder Benutzungsvorschriften halten, so haben die Mitarbeiter von De Hoge Veluwe das Recht, dem Besucher die Benutzung der Attraktion oder Einrichtung zu verbieten, ohne dass der Besucher Anspruch auf eine Erstattung hat.
  5. De Hoge Veluwe haftet nicht für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Anweisungen und Benutzungsvorschriften entstehen.

Artikel 7 Kleidung

  1. Das Tragen von Badekleidung ist verboten; davon ausgenommen sind Badestellen und deren direkte Umgebung.
  2. Es ist verboten, sich mit entblößtem Oberkörper im Park aufzuhalten; davon ausgenommen sind Badestellen und deren direkte Umgebung, wo das Tragen angemessener Badekleidung obligatorisch ist.

Artikel 8 Haustiere

  1. Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet, wenn diese an einer physischen Leine geführt werden. Die Benutzung einer elektronischen Leine oder einer alternativen Vorrichtung ist nicht gestattet. Mit Ausnahme des Parkrestaurants sind keine Haustiere in den Parkgebäuden gestattet.
  2. Mit Ausnahme von Hunden und Pferden sind im Park keine (Haus-)Tiere gestattet.

Artikel 9 Vermietung von Gegenständen

  1. Im Park können die Mietobjekte (deren Verfügbarkeit begrenzt ist) von Besuchern gemietet werden. Einige der Mietobjekte können auch vorher über das Internet zu einem bestimmten Datum im Voraus gemietet werden.
  2. Ein gemieteter Gegenstand darf nur in bestimmungsgemäßer Weise genutzt werden und ist in jenem Zustand an De Hoge Veluwe zurückzugeben, in dem der gemietete Gegenstand übernommen wurde. Der Besucher haftet für Beschädigungen oder den Verlust von gemieteten Gegenständen oder Teilen davon. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Besucher nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offenkundig unangemessen ist.
  3. Der Mietbetrag wird anhand der bei Abschluss des Mietvertrags bei De Hoge Veluwe geltenden Sätze bestimmt, die deutlich angegeben sind oder zur Einsichtnahme ausliegen. Der Mietbetrag wird, sofern nicht anders angegeben, im Voraus bezahlt.
  4. Ein gemieteter Gegenstand wird nur gegen Vorlage eines gültigen Buchungsbelegs übergeben.
  5. Bei einer Buchung über das Internet wird der Buchungsbeleg sofort nach der Bezahlung digital an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
  6. De Hoge Veluwe haftet nicht für den Fall, dass die von dem Käufer eingegebene E‑Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder dessen E-Mail-Account nicht korrekt funktioniert.
  7. Bei der Stornierung eines im Webshop von De Hoge Veluwe (erreichbar unter der Internetadresse: https://www.hogeveluwe.nl/nl/webshop) geschlossenen Mietvertrags erfolgt im Prinzip keine Rückerstattung, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
  8. Wenn ein gemieteter Gegenstand nicht (vollständig) genutzt wird, erfolgt keine Rückerstattung.
  9. Der Mietzeitraum ist jener Zeitraum, der, wie in dem Mietvertrag festgelegt oder mündlich vereinbart, zwischen dem Nutzungsbeginn und der Rückgabe eines gemieteten Gegenstands liegt. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach Zustimmung durch De Hoge Veluwe und zu den geltenden (Verlängerungs-)Preisen möglich. Bei zwischenzeitlicher Rückgabe eines gemieteten Gegenstands endet der Mietvertrag, ohne dass Anspruch auf eine Herabsetzung des in dem Vertrag genannten oder wegen Verlängerung erhöhten Mietbetrags besteht.
  10. Ein gemieteter Gegenstand muss an einem vereinbarten Ort und spätestens zum vereinbarten (und eventuell festgelegten) Rückgabezeitpunkt abgegeben werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt als Rückgabeort die Fahrradreparaturwerkstatt.
  11. Eine eventuelle Kaution dient für die Begleichung sämtlicher Beträge, die auf Grund des Mietvertrags von dem Besucher an De Hoge Veluwe zu zahlen sind, unbeschadet der Pflicht des Besuchers, den nach einer Verrechnung mit der Kautionssumme eventuell zu leistenden Restbetrag in bar zu zahlen, und unbeschadet des Anspruchs von De Hoge Veluwe auf vollständigen Schadenersatz.
  12. Es kann leider vorkommen, dass De Hoge Veluwe den Mietvertrag (im letzten Moment) stornieren muss. De Hoge Veluwe ist darum bemüht, dass dies so selten wie möglich passiert. Wenn De Hoge Veluwe einen Mietvertrag storniert, wozu er das jederzeitige Recht hat, beschränkt sich der von De Hoge Veluwe zu leistende (Schaden‑)Ersatz auf die Rückerstattung des für die Mietobjekte bereits bezahlten Preises, sofern nicht der Besucher einer anderen, von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zustimmt.
  13. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benutzung eines gemieteten Gegenstands entstehen.

Artikel 10 Weiße Fahrräder

  1. Im Park stehen (in begrenzter Anzahl) Weiße Fahrräder zur Verfügung. Diese können von Besuchern unentgeltlich genutzt werden.
  2. Die Weißen Fahrräder sind in den Unterständen im Park abgestellt. Die Weißen Fahrräder, die in einem der Unterstände im Park abgestellt sind, stehen jedem Besucher zur Verfügung.
  3. Die Weißen Fahrräder können nicht reserviert werden und dürfen nicht abgeschlossen werden.
  4. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Weißen Fahrräder entstehen. Für Schäden, die von Benutzern Weißer Fahrräder an einem Weißen Fahrrad verursacht werden, leistet der betreffende Benutzer des jeweiligen Weißen Fahrrads gegenüber De Hoge Veluwe Ersatz. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Besucher nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offenkundig unangemessen ist.
  5. Die Weißen Fahrräder haben keine Beleuchtung. Auch die Benutzung der Weißen Fahrräder vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Artikel 11 Aktivitäten

  1. Besucher können Aktivitäten im Park buchen. Aktivitäten können auch vorher über das Internet unter Angabe von Datum und Uhrzeit gebucht werden. Wenn die maximale Auslastung einer Aktivität erreicht wird, ist eine Buchung der betreffenden Aktivität nicht mehr möglich.
  2. Der Preis wird anhand der zum Zeitpunkt der Buchung bei De Hoge Veluwe geltenden Sätze bestimmt, die deutlich angegeben sind oder zur Einsichtnahme ausliegen. Der Preis wird, sofern nicht anders angegeben, im Voraus bezahlt.
  3. Bei der Buchung einer Aktivität über das Internet wird der Buchungsbeleg sofort nach der Bezahlung digital an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
  4. De Hoge Veluwe haftet nicht für den Fall, dass die von dem Käufer eingegebene E‑Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder dessen E-Mail-Account nicht korrekt funktioniert.
  5. Bei der Stornierung einer im Webshop von De Hoge Veluwe (erreichbar über die Internetadresse: https://tickets.hogeveluwe.nl/nl-NL/tickets) vorgenommenen Buchung von Aktivitäten erfolgt im Prinzip keine Rückerstattung, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
  6. Wenn die von De Hoge Veluwe angebotene Aktivität nicht (vollständig) genutzt wird, erfolgt im Prinzip keine Rückerstattung, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
  7. Die Buchung berechtigt zur Teilnahme an der Aktivität an dem bei der Buchung angegebenen Ort und Zeitpunkt der Aktivität.
  8. Die Teilnahme an einer Aktivität ist nur gegen Vorlage eines gültigen Buchungsbelegs möglich.
  9. Es kann leider vorkommen, dass Aktivitäten (im letzten Moment) von De Hoge Veluwe storniert werden müssen. De Hoge Veluwe ist darum bemüht, dass dies so selten wie möglich passiert. Wenn De Hoge Veluwe eine Aktivität storniert, wozu er das jederzeitige Recht hat, beschränkt sich der von De Hoge Veluwe zu leistende (Schaden‑)Ersatz auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Aktivität, sofern nicht der Besucher einer anderen, von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zustimmt.
  10. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an Aktivitäten entstehen.

Artikel 12 Kauf von Eintrittskarten über das Internet und per E-Mail

  1. Es ist möglich, über das Internet E-Tickets zu erwerben. Diese E-Tickets werden mit einem individuellen Strichcode versehen. Die E-Tickets werden nach der Bezahlung sofort digital an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
  2. De Hoge Veluwe haftet nicht für den Fall, dass die von dem Käufer eingegebene E‑Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder dessen E-Mail-Account nicht korrekt funktioniert.
  3. Der Käufer muss die E-Tickets selbst in guter Qualität und vorzugsweise in digitaler Form (also etwa auf einem Mobiltelefon) zum Parkeingang mitnehmen, wo das E-Ticket kontrolliert wird.
  4. Jedes E-Ticket kann nur einmal benutzt werden. Die Strichcodes auf den E-Tickets dürfen nicht gefaltet oder beschädigt werden. Im Falle unleserlicher Tickets kann der Eintritt zum Park verweigert werden.
  5. Das Recht, den Ticketkauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen, gilt nicht für den Erwerb über das Internet oder per E-Mail von Eintrittskarten, die an ein bestimmtes Besuchsdatum gebunden sind. Wenn ein Verbraucher auf Grund höherer Gewalt, darunter auch Krankheit, nicht in der Lage ist, eine über das Internet oder per E-Mail erworbene Eintrittskarte zu nutzen, die an ein bestimmtes Besuchsdatum gebunden ist, gewährt De Hoge Veluwe dem Verbraucher im Prinzip (sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet) und im Wege der Kulanz einen Voucher, der zu einem nachträglichen Besuch an einem anderen Tag berechtigt. Für die Nutzung dieser Kulanzregelung kann eine E-Mail-Nachricht an reserveringen@hogeveluwe.nl geschickt werden.
  6. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren. Der Käufer wird darüber per E-Mail informiert.
  7. Wenn die Zahlung wegen technischer Störungen, gleich welcher Art, nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig verarbeitet und/oder autorisiert werden kann, ist das E‑Ticket nicht gültig. De Hoge Veluwe übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung.
  8. Es ist nicht gestattet, ohne die schriftliche Zustimmung von De Hoge Veluwe E‑Tickets zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. E-Tickets können, sofern nicht anders angegeben, nicht mit anderen Sonderangeboten und/oder Rabattaktionen kombiniert werden. Ist das Gültigkeitsdatum der E-Tickets verstrichen, so ist kein Umtausch möglich und besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Artikel 13 Stornierung einer Buchung durch den Gast

  1. Dieser Artikel ist auf Buchungen anwendbar, die per E-Mail (reserveringen@hogeveluwe.nl) oder telefonisch (0031 55 - 833 0 833) bei der Buchungsabteilung von De Hoge Veluwe gemacht wurden (siehe für aktuelle Kontaktdaten: https://www.hogeveluwe.nl/nl/over-het-park/contact). Eine Buchung kommt zustande, wenn der Gast das von De Hoge Veluwe abgegebene Angebot per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich bestätigt hat. Die Buchung kann sich auf Aktivitäten, Eintrittskarten, Bewirtungsleistungen, Ladenartikel und/oder Mietobjekte (oder eine Kombination davon) beziehen.
  2. Bei der Stornierung einer Buchung gemäß Ziffer (1) durch den Gast stehen De Hoge Veluwe die im Folgenden aufgeführten Beträge zu.
    - Keine Zahlung, wenn die Stornierung 1 Monat oder länger vor dem gebuchten Zeitpunkt erfolgt.
    - Eine Zahlung in Höhe von 25 Prozent des Buchungswerts, wenn die Stornierung 8 Tage oder länger (aber weniger als 1 Monat) vor dem gebuchten Zeitpunkt erfolgt.
    - Eine Zahlung in Höhe von 50 Prozent des Buchungswerts, wenn die Stornierung 3 Tage oder länger (aber weniger als 8 Tage) vor dem gebuchten Zeitpunkt erfolgt.
    - Eine Zahlung in Höhe von 75 Prozent des Buchungswerts, wenn die Stornierung weniger als 3 Tage vor dem gebuchten Zeitpunkt erfolgt.
  3. Bei der Stornierung eines bestimmten Buchungsteils gemäß Ziffer (1) sind die unter Ziffer (2) aufgeführten Beträge in Bezug jenen Teil des Buchungswerts zu zahlen, der sich auf den stornierten Buchungsteil bezieht.
  4. Die Stornierung durch den Gast muss schriftlich erfolgen.
  5. Beträge, die von De Hoge Veluwe im Zusammenhang mit der stornierten Buchung an Dritte zu zahlen sind, müssen von dem Gast im Prinzip immer vollständig vergütet werden, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
  6. Im Falle eines No-show hat der Gast den Buchungswert in voller Höhe an De Hoge Veluwe zu zahlen.

Artikel 14 Stornierung einer Buchung durch De Hoge Veluwe

  1. Dieser Artikel ist auf Buchungen anwendbar, die per E-Mail (reserveringen@hogeveluwe.nl) oder telefonisch (0031 55 - 833 0 833) bei der Buchungsabteilung von De Hoge Veluwe gemacht wurden (siehe für aktuelle Kontaktdaten: https://www.hogeveluwe.nl/nl/over-het-park/contact). Eine Buchung kommt zustande, wenn der Gast das von De Hoge Veluwe abgegebene Angebot per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich bestätigt hat. Die Buchung kann sich auf Aktivitäten, Eintrittskarten, Bewirtungsleistungen und/oder Mietobjekte (oder eine Kombination davon) beziehen.
  2. Artikel 9 Absatz 12 und Artikel 11 Absatz 9 gelten sinngemäß für den Fall, dass die Stornierung ein Mietobjekt beziehungsweise eine Aktivität betrifft.
  3. Betrifft die Stornierung auch Eintrittskarten, so beschränkt sich der von De Hoge Veluwe zu leistende (Schaden‑)Ersatz auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Preises für die Eintrittskarte, sofern nicht der Gast einer anderen, von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zustimmt.
  4. Betrifft die Stornierung eine Bewirtungsleistung, so gelten in Bezug auf den diesbezüglichen Buchungsteil die Absätze 5 und 6 dieses Artikels.
  5. Es kann leider vorkommen, dass Bewirtungsleistungen (im letzten Moment) von De Hoge Veluwe storniert werden müssen. De Hoge Veluwe ist darum bemüht, dass dies so selten wie möglich passiert. Wenn De Hoge Veluwe eine Bewirtungsleistung storniert, wozu er das jederzeitige Recht hat, beschränkt sich der von De Hoge Veluwe zu leistende (Schaden‑)Ersatz auf die Rückerstattung der Anzahlung und/oder der bereits geleisteten Kaution gemäß Artikel 19, sofern nicht der Gast einer anderen, von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zustimmt.
  6. De Hoge Veluwe hat darüber hinaus jederzeit das Recht, den Bewirtungsvertrag zu stornieren, ohne dass er diesbezüglich Schadenersatz leisten muss, wenn De Hoge Veluwe bei der Buchung keine oder aber unwahre Informationen über den Charakter der Versammlung erhalten hat und den Bewirtungsvertrag bei einer korrekten Darstellung in Bezug auf den Charakter der Versammlung nicht geschlossen hätte. Wenn nach Beginn der betreffenden Versammlung von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gast verpflichtet, für die bis zu diesem Zeitpunkt abgenommenen Speisen und Getränke zu zahlen. Der Gast ist weiterhin zur Zahlung des vollständigen Betrags für die Miete der Räumlichkeiten und/oder Areale verpflichtet.

Artikel 15 Sanktionierung

  1. Personen, die gegen diese Parkordnung verstoßen, können von dem Personal von De Hoge Veluwe ohne vorherige Ermahnung:
    a.   eine sofort einforderbare Geldstrafe in Höhe von bis zu EUR 100,- pro Verstoß auferlegt werden;
    b.   Zugangsverbot erhalten; oder aber
    c.   unbeschadet sonstiger gesetzlich vorgesehener Rechte von De Hoge Veluwe des Parks verwiesen werden.
  2. Ferner ist das Personal von De Hoge Veluwe befugt:
    a.   Besuchern Anweisungen zu erteilen;
    b.   Eintrittskarten einzuziehen; und
    c.   nicht erlaubte Gegenstände von Besuchern für die Dauer des Parkbesuchs in Verwahrung zu nehmen.
  3. Diese Parkordnung gilt unbeschadet der Befugnisse von Sonderermittlungsbeamten.

Artikel 16 Anwendbarkeit

  1. Ergänzend zu den vorstehend aufgeführten Bedingungen sind die Artikel 16 bis 21 auf alle Angebote in Bezug auf Bewirtungsverträge zwischen De Hoge Veluwe und dem Gast sowie auf das Zustandekommen solcher Verträge anwendbar.

Artikel 17 Zustandekommen und Inhalt von Bewirtungsverträgen

  1. Alle von De Hoge Veluwe abgegebenen Angebote in Bezug auf das Zustandekommen von Bewirtungsverträge zwischen De Hoge Veluwe und dem Gast sind unverbindlich.
  2. Ein Bewirtungsvertrag kann nur ab einer Gruppengröße von 9 Personen zustande kommen.
  3. Die Zahl der Personen, auf die sich der Bewirtungsvertrag bezieht, kann bis 7 Tage vor der Ankunft im Park auf mindestens 9 Personen reduziert werden.

Artikel 18 Verpflichtungen von De Hoge Veluwe

  1. In Bezug auf eine Restaurantreservierung ist De Hoge Veluwe verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt die festgelegten Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Menge von Speisen und Getränken in der üblichen Qualität und in der im Parkrestaurant oder der Theekoepel üblichen Weise zu servieren.
  2. In Bezug auf die Miete von Sälen oder Arealen stellt De Hoge Veluwe die Räumlichkeit beziehungsweise Fläche wie vereinbart zur Verfügung. De Hoge Veluwe hat das Recht, eine andere Räumlichkeit beziehungsweise Fläche zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies wäre als unredlich und beschwerlich anzusehen; in diesem Fall hat der Gast das Recht, den Vertrag über die Saal- und oder Arealmiete aufzulösen. Eine Differenz der Mietsumme zum Vorteil des Gasts wird von De Hoge Veluwe erstattet. De Hoge Veluwe haftet grundsätzlich nicht für Schäden.
  3. De Hoge Veluwe hat das Recht, die Bewirtungsleistung nicht auszuführen oder diese zu beenden, wenn sich der Gast nicht im Einklang mit den im Park in Bezug auf die guten Sitten geltenden Normen verhält.
  4. De Hoge Veluwe hat das Recht, den Bewirtungsvertrag nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde aus begründeter Sorge vor einer Störung der öffentlichen Ordnung aufzulösen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet werden kann.
  5. Der Gast muss den Park auf erste Aufforderung seitens De Hoge Veluwe verlassen.

Artikel 19 Anzahlung und Kaution

  1. De Hoge Veluwe hat das Recht, von dem Gast eine Anzahlung für eine Buchung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt bei einem Verbraucher höchstens die Hälfte des Buchungswerts. Wird die Anzahlung nicht innerhalb einer dafür gesetzten Frist geleistet, so hat De Hoge Veluwe das Recht, die Buchung verfallen zu lassen, ohne dass es erforderlich ist, dem Gast eine Nachfrist für die zu machende Anzahlung zu gewähren.
  2. Während der Erfüllung des Gaststättenvertrags ist De Hoge Veluwe jederzeit berechtigt, von dem Gast eine Kaution als Sicherheitsleistung für die Bezahlung der Rechnung durch den Gast zu verlangen. De Hoge Veluwe ist berechtigt, die Rechnung (oder einen Teil davon) mit der geleisteten Kaution zu verrechnen. Ein eventueller Überschussbetrag wird an den Gast zurückgezahlt.

Artikel 20 Umsatzgarantie

  1. Für den Fall, dass der Gast eine Umsatzgarantie abgegeben hat, ist dieser verpflichtet, mindestens den darin festgelegten Betrag an De Hoge Veluwe zu zahlen.

Artikel 21 Bezahlung

  1. Der Gast ist gehalten, den in dem Gaststättenvertrag festgelegten Preis zu zahlen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden immer an den Gast weitergereicht. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung muss der Gast die Rechnung sofort bei deren Vorlage bezahlen.
  2. Wenn für einen Rechnungsbetrag von weniger als EUR 250,- eine Rechnung erstellt und verschickt wird, hat De Hoge Veluwe das Recht, einen Betrag von EUR 20,- für Bearbeitungskosten zu berechnen. Über die Frage, ob eine Rechnung erstellt wird, entscheidet De Hoge Veluwe nach freiem Ermessen; eine diesbezügliche Bitte durch den Gast kann von De Hoge Veluwe jederzeit abgelehnt werden.
  3. Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen bezahlt. Erfolgt keine pünktliche Zahlung, so ist der Gast in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, und sind ab dem Tag der Inverzugsetzung bis zum Tag der vollständigen Bezahlung die gesetzlichen Zinsen in Höhe des geltenden Satzes fällig. Handelt es sich bei dem Schuldner nicht um einen Verbraucher, so sind die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen.
  4. Alle Kosten, die De Hoge Veluwe im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug durch einen Nichtverbraucher für das gerichtliche oder außergerichtliche Inkasso entstehen, sind von dem Gast zu tragen, wobei ein Mindestbetrag von EUR 150,- (zuzüglich Mehrwertsteuer) gilt.

Artikel 22 Höhere Gewalt

  1. Wenn De Hoge Veluwe seine Verpflichtungen auf Grund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und/oder (Schaden-)Ersatzleistungen.
  2. Unter den Begriff der höheren Gewalt im Sinne dieser Parkordnung fallen neben den im Gesetz aufgeführten Ereignissen: alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, die sich der Gewalt von De Hoge Veluwe entziehen und die dazu führen, dass De Hoge Veluwe nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen (vollständig) zu erfüllen. Dazu zählen in jedem Fall, jedoch nicht nur: Brand, Stromausfall, Unfall, Krankheit, Pandemie, Arbeitsniederlegung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Verkehrsbehinderungen.

Artikel 23 Datenschutz

  1. De Hoge Veluwe ist dem Schutz der Daten des Besuchers verpflichtet. In der Datenschutzerklärung von De Hoge Veluwe wird von De Hoge Veluwe dargelegt, wie die personenbezogenen Daten der Besucher gesammelt und wofür sie verwendet werden, wie lange diese personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, welche Rechte der Besucher hat und an wen sich der Besucher wenden kann, wenn er diese Rechte ausüben oder eine Frage zum Thema Datenschutz stellen will. Diese Datenschutzerklärung kann unter https://www.hogeveluwe.nl/nl/privacyverklaring eingesehen und heruntergeladen werden.

Artikel 24 Jahreskarte

  1. De Jahreskarte bietet während der Öffnungszeiten Zugang zum Park.
  2. Die Jahreskarte muss dem Pförtner am Parkeingang vorgelegt werden.
  3. Die Jahreskarte ist strikt persönlich und mit einem Foto des Karteninhabers versehen.
  4. Die Jahreskarte ist vom Zeitpunkt ihres Kaufs bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres gültig.
  5. Die Jahreskarte wird spätestens zehn Werktage nach dem Kauf auf dem Postweg an die angegebene Anschrift zugestellt.
  6. In den ersten beiden Wochen nach dem Erwerb der Jahreskarte wird gegen Vorlage eines Anhangs zur Bestätigungs-E-Mail in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument Zugang zum Park gewährt.
  7. Für den Erwerb der Jahreskarte ist das Einverständnis mit dem Lastschriftverfahren zur jährlichen Abbuchung des Abonnementbetrags erforderlich.
  8. Die Jahreskarte kann zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Über eine Kündigung der Jahreskarte für das Folgejahr muss De Hoge Veluwe spätestens am 1. Dezember durch eine entsprechende E‑Mail-Nachricht an jaarkaart@hogeveluwe.nl informiert werden.
  9. Inhaber der Jahreskarte müssen sich auf Verlangen ausweisen.
  10. Bei Verstößen gegen die Parkordnung hat die Geschäftsleitung das Recht, die Jahreskarte einzuziehen.

Artikel 25 Campingplatz

  1. Der Campingplatz befindet sich im Nationalpark "De Hoge Veluwe" in der Nähe des Eingangs Hoenderloo.
  2. Übernachtungen auf dem Campingplatz sind nur mit einem gültigen Übernachtungsticket gestattet.
  3. Campingplatztickets sind nur am Parkeingang Hoenderloo erhältlich, der sich in der Nähe des Campingplatzes befindet.
  4. Für Campingplatzgäste gelten die aktuellen Übernachtungspreise für den Campingplatz sowie die Parköffnungszeiten; sie finden sich unter www.hogeveluwe.nl.
  5. Ein Aufenthalt auf dem Campingplatz mit einem Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil ist nur auf den entsprechend gekennzeichneten, mit einer Nummer versehenen Plätzen gestattet.
  6. Gäste des Campingplatzes dürfen sich dort bis zu drei Wochen hintereinander aufhalten. Zwischen zwei Campingaufenthalten muss mindestens ein ganzer Monat liegen.
  7. Ein Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil darf höchstens eine Nacht unbewohnt zurückgelassen werden. Für das Zelt, den Wohnwagen oder das Wohnmobil muss dabei jedoch ein gültiges Ticket vorliegen.
  8. Die zulässige Höchstlänge eines Wohnwagens oder Wohnmobils beträgt sieben Meter.
  9. Der Campingplatznutzer muss jederzeit den Anweisungen des Campingplatzbetreibers Folge leisten.

Artikel 26 Sonstiges

  1. In allen in dieser Parkordnung nicht vorgesehen Fällen entscheidet die Geschäftsleitung von De Hoge Veluwe.
  2. Erweist sich eine Bestimmung in dieser Parkordnung als ungültig, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Forderungen eines Besuchers gegen De Hoge Veluwe erlöschen ein Jahr nach Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung.
  4. Auf alle Verträge mit De Hoge Veluwe ist niederländisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten zwischen De Hoge Veluwe und einem Besucher oder Gast, bei dem es sich nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich das Gericht Gelderland zuständig.

 Geschäftsleitung und Mitarbeiter von De Hoge Veluwe wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und viel Vergnügen!

Fassung März 2022